Bundeskanzlerin spricht über Internet und Medien
Der Streit um die Tagesschau-App wird wohl noch einige Zeit anhalten. Auf Youtube gibt es die Rede der Bundeskanzlerin beim Zeitungskongress des BDZV am 19.09.2012 zu sehen. Interessant dürfte vor allem sein, wie die Bundeskanzlerin das Verhältnis zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Internetaktivitäten bewertet.
- Was dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos ins Netz einstellen?
- Wo verschaffen sich die öffentlich-rechtlichen gegenüber den Privaten einen Wettbewerbsvorteil?
- Wie weit reicht also die „Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger“ durch öffentlich-rechtliche Angebote?
Einfache Lösungen sind nicht in Sicht, weil es um viel Einfluss und Medienmacht geht. Die Positionen liegen zwischen öffentlich-rechtlichen und Privaten weit auseinander. Die Bürger profitieren (noch) von diesem Dilemma, erhalten gerade von den öffentlich-rechtlichen viele kostenlose Informationen im Internet.
Und doch irritiert die Debatte, weil sie auf ein Problem hinweist, das seit Jahren zwar diskutiert, aber nicht gelöst wurde: Was meint Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger. Ist der Tatort im Ersten ein Kulturgut? Oder: Sind Telenovelen und Soaps ein Grundbedürfnis? Vor allem aber: Wo genau liegt die Grenze zwischen dem, was dem Informationsbedürfnis einerseits oder dem berechtigen Anspruch der Bürger nach Unterhaltung andererseits geschuldet ist.
Je nach politischem Standpunkt und eigenen Interessen werden diese Fragen unterschiedlich beantwortet. Ein Ende dieser Debatte ist noch nicht in Sicht und so werden wohl die Gerichte entscheiden müssen. Die Rede zeigt aber auch. Die Politik steht ziemlich hilflos da.